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Problematisch beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und lufttechnische Anlagen ist,
dass es bei einem eventuellen Unterdruck in der Umgebung der Feuerstätte
zu einer gefahrdrohenden Anreicherung an CO oder CO2 im Aufstellungsraum
kommen kann!
Zu definieren
sind in diesem Zusammenhang raumluftabhängige und raumluftunabhängige
Feuerstätten für feste Brennstoffe.
Raumluftabhängige Feuerstätten können in Räumen, Wohnungen oder
Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von
Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen,
Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrocknern, abgesaugt wird, aufgestellt
werden in Verbindung mit einer Sicherheitseinrichtung (Druckwächter). Beim
gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und lufttechnische Anlagen schaltet
der Druckwächter im Störfall die angeschlossenen lufttechnischen Geräte
(oder auch heizgasseitig schnell regelbare Feuerstätten) ab.
Beim Betrieb von
raumluftabhängigen Feuerstätten ist auf ausreichende
Verbrennungsluftversorgung zu achten. Grundsätzlich wird eine externe
Verbrennungsluftversorgung empfohlen.
Ein raumluftunabhängiger
Kaminofen mit DIBt - Zulassung / Produktnorm (Deutsches Institut für
Bautechnik) ist in jedem Fall die bessere Variante. Es sind dann für eine
Wohnungslüftungsanlage nach DIN 1946-6
keine Sicherheitsmaßnahmen im Aufstellort der Feuerstätte
erforderlich.
Die
seit 01.07.2006 gültigen Beurteilungskriterien des
Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks finden sie hier:
Download -
Beurteilungskriterien gemeinsamer Betrieb von Feuerstätte -
Wohnungslüftung - Dunstabzugshaube
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