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  Der gemeinsame Betrieb von Feuerstätten und Wohnraumlüftungen  

 

 

Problematisch beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und lufttechnische Anlagen ist, dass es bei einem eventuellen Unterdruck in der Umgebung der Feuerstätte zu einer gefahrdrohenden Anreicherung an CO oder CO2 im Aufstellungsraum kommen kann!

Zu definieren sind in diesem Zusammenhang raumluftabhängige und raumluftunabhängige Feuerstätten für feste Brennstoffe.

Raumluftabhängige Feuerstätten können in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrocknern, abgesaugt wird, aufgestellt werden in Verbindung mit einer Sicherheitseinrichtung (Druckwächter). Beim gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und lufttechnische Anlagen schaltet der Druckwächter im Störfall die angeschlossenen lufttechnischen Geräte (oder auch heizgasseitig schnell regelbare Feuerstätten) ab.

Beim Betrieb von raumluftabhängigen Feuerstätten ist auf ausreichende Verbrennungsluftversorgung zu achten. Grundsätzlich wird eine externe Verbrennungsluftversorgung empfohlen.

Ein raumluftunabhängiger Kaminofen mit DIBt - Zulassung / Produktnorm (Deutsches Institut für Bautechnik) ist in jedem Fall die bessere Variante. Es sind dann für eine Wohnungslüftungsanlage nach DIN 1946-6 keine Sicherheitsmaßnahmen im Aufstellort der Feuerstätte erforderlich.

Die seit 01.07.2006 gültigen Beurteilungskriterien des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks finden sie hier:

Download - Beurteilungskriterien gemeinsamer Betrieb von Feuerstätte - Wohnungslüftung - Dunstabzugshaube

 

 

 

 

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