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Die Notwendigkeit der
Gebäudelüftung |
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Die aktuelle Energieeinsparungsverordnung erfordert einen
hohen Wärmedämmstandard sowie eine winddichte Ausführung des
Gebäudes. Unter energietechnischen Aspekten liegen die
Vorteile in der Einsparung von Energiekosten. Diese
Gebäudedichtheit lässt jedoch nicht mehr den für den Erhalt
der Gebäudehülle und die Gesundheit der Hausbewohner
notwendigen natürlichen Luftaustausch zu.
Zweck des Luftaustausches (=Luftwechsel) ist die Versorgung
des Gebäudes mit Sauerstoff, Entsorgung von Schadstoffen und
Feuchtigkeit. Ein Luftaustausch kann durch Fensterlüften
erfolgen. Idealerweise soll dies als Stoßlüften (mindestens
8 mal am Tag (incl. Nacht) jeweils bis zu 10 Minuten bei
zugedrehten Heizkörpern) erfolgen. Eine Dauerlüftung durch
schräg gestellte Fenster ist aus energetischen Aspekten
(Auskühlen der Wände) nicht empfehlenswert zumal sie auch
Lärmprobleme verursacht.
Jede vollständige Stoßlüftung soll einen 1-fachen
Luftwechsel je Stunde erzeugen. Um einen erforderlichen 0,5-fachen
Luftwechsel je Stunde zu erreichen, sind also theoretische 12
Stoßlüftungen innerhalb von 24 Stunden vorzunehmen.
In der Praxis wird dies jedoch nicht durchgeführt. Vielmehr wird nur
dann gelüftet, wenn sich die Luftqualität im Wohnraum spürbar
verschlechtert, durch z. B. hohen Kohlendioxid-Anteil, Geruchsbelastung
durch Lösungsstoffe behandelter Bauteile, Stockgeruch usw. Zudem ist es
aufgrund von unterschiedlichen Windverhältnissen schwierig, mit der
Stoßlüftung den richtigen Luftwechsel zu bewerkstelligen. Ebenso werden
Feuchte und Gerüche nicht zuverlässig abtransportiert sondern im Gebäude
verteilt.
Im Niedrigenergiehaus beträgt der rechnerische Anteil
der Lüftungsverluste ca. 50% des Heizenergiebedarfs (ohne
Trinkwassererwärmung), verursacht durch die notwendige Fensterlüftung.
Eine KWL entzieht der Abluft bis zu 95% ihrer Wärme und heizt damit die
angesaugte Frischluft wieder auf.
Im modernen Hausbau gehört eine KWL mit hocheffizienter
Wärmerückgewinnung bereits zum Standard. In Niedrigenergiehäusern kann
mit einer KWL der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden. Für
Passivhäuser ist eine KWL definitionsbedingt erforderlich. Auch im Zuge
einer Gebäudesanierung muss auf den Einsatz einer KWL nicht verzichtet
werden.
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Eine kontrollierte
Wohnraumlüftung (KWL) mit Wärmerückgewinnung bietet folgende
Vorteile |
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Energieeinsparung

Bevor die verbrauchte Luft das Gebäude verlässt wird ihr die
enthaltene Wärme bis zu 95% entzogen und der ins Gebäude
transportierten Außenluft zugeführt. Ein wesentlicher Teil der
Energiekosten, verursacht durch unkontrolliertes Fensterlüften,
kann so eingespart werden. Der Energieaufwand moderner
Lüftungsgeräte ist vergleichsweise gering (35 bis 130 Watt, je
nach Gerätegröße und Ventilatordrehzahl im Einfamilienwohnhaus).
Gebäudeschutz

In einem 4 Personen Haushalt können täglich bis zu 10 kg
Wasserdampf durch Atmen, Duschen, Kochen, Pflanzen usw. produziert
werden. Diese Feuchtemenge wird aus dem Gebäude geschafft, um
einen Feuchteniederschlag an kritischen Stellen im Gebäude und
somit Schimmel- und Stockfleckbildung zu verhindern. Die Gefahr
einer teuren Baukörpersanierung wird deutlich minimiert.
Gesundheit

Durch das konstante Abführen von verbrauchter kohlendioxidreicher
Luft, Staub, Ausgasungen von Lösungsmitteln und Radon sowie
Wasserdampf in der Raumluft wird für luftseitige Hygiene im
Gebäude gesorgt.
Lebensqualität

Das aufwendige Fensterlüften kann entfallen. Einbruchsrisiken
durch geöffnete Fenster werden minimiert. Im Sommer kann nachts
kühle Luft ins Haus gefördert werden. Geräuschbelästigungen durch
Straßenlärm usw. werden minimiert. Keine Belästigung durch
Insekten.
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Weitere Fakten über die
kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung |
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Mit energiesparenden Gleichstrommotoren ausgestattete
KWL sind äusserst energieeffizient. Die eingebrachte
elektrische Energie wird je nach Betriebsart mit einem
Faktor von über 25 an Wärmeenergie zurückgewonnen!
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Die Energiegewinnung einer modernen KWL mit 95%
Wärmerückgewinnung liegt bei einem Wohnhaus mit 140m²
Wohnfläche bei über 3000 kWh/Jahr.
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KWL besitzen die Eigenschaft, passive Solargewinne
(Fensterflächen) bzw. Fremdwärmegewinne (Kachelofen
usw.) effektiv auszunutzen.
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KWL haben im Sommer rückkühlende Eigenschaften.
Geöffnete Fenster begünstigen das Aufheizen des Gebäudes
an heißen Sommertagen. Eine hocheffiziente KWL kühlt die
angesaugte Aussenluft auf nahezu Haustemperatur herunter
bevor sie ins Gebäude gelangt. |
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Für eine optimale Energieeinsparung durch kontrollierte
Wohnraumlüftung mit WRG müssen folgende Rahmenbedingungen
berücksichtigt werden:
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die Gebäudehülle muss luftdicht ausgeführt sein - ggf.
Nachweis über Blower-Door Test
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der Einsatz von energieeffizienter Anlagentechnik z. B.
Lüftungsgeräte mit hoher Wärmerückgewinnung und
energiesparender Motorentechnik
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regelmäßige Inspektion der Lüftungsanlage:
Filterreinigung/-wechsel, Funktionsüberprüfung usw.
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energiebewusstes Nutzerverhalten - keine offenen Türen
und Fenster bei kalten Außentemperaturen
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Seit Mai 2009 gilt die überarbeitete DIN 1946 Teil 6. Für
Neubauten und Renovierungen ist ein Nachweisverfahren zu
erstellen, welches über die Notwendigkeit von
lufttechnischen Maßnahmen Auskunft gibt. Die Verhinderung
von feuchtebedingten Bauschäden und Schimmelbefall sowie
Schadstoffansammlung in der Raumluft, verursacht durch die
dichte Bauweise, ist das vorrangiges Ziel. Konkretisiert
wird, für welche lufttechnische Maßnahme (kurz LtM) der
Nutzer herangezogen werden kann und für welche nicht.
Wichtige Faktoren bei der Berechnung sind Dämmqualität,
Größe, Art und Lage des Gebäudes. Reicht eine Lüftung durch
Undichtigkeiten der Gebäudehülle nicht aus, sind
Lufttechnische Maßnahmen erforderlich. Solche Maßnahmen sind
Schachtlüftung, Außenwandluftdurchlässe und die ventilatorgestützte
Lüftung von Wohnraumlüftungsanlagen. Bei den ersten beiden
Maßnahmen muss für die nächsten Lüftungsstufen der Nutzer
durch aktives Fensterlüften herangezogen werden.Festgelegt sind vier Lüftungsstufen unterschiedlicher
Intensität:
1. Feuchteschutzlüftung
Sie
dient dem Schutz der Bausubstanz und muss permanent und
nutzerabhängig funktionieren.
2. Reduzierte Lüftung
Mindeststandard bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer, zur
Abführung der Schadstoffansammlung in der Raumluft.
3. Nennlüftung
Für
die Normalnutzung der Wohnräume. Der Nutzer kann hierfür
durch aktives Fensterlüften ergänzend herangezogen werden.
4. Intensivlüftung
Für
den Abbau von Lastspitzen, wie Kochen oder Waschen. Auch
hierfür kann der Nutzer durch aktives Fensterlüften
ergänzend herangezogen werden.
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Erhöhte
Anforderungen an Energieeffizienz, Schallschutz und
Raumluftqualität machen eine ventilatorgestützte
Lüftung in Form einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit
Wärmerückgewinnung unumgänglich. |
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Zwei unterschiedliche
Anlagensysteme stehen zur Verfügung |
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©VisionAIR Lüftungs- und Luftheiztechnik GmbH
Deutschland - 2009
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